Karl von Württemberg (1823-1891),
König seit 1864, hatte im Krieg von 1866 gegen Preußen gekämpft, stand aber vier Jahre später im Bündnis mit allen deutschen Staaten an der Seite Preußens im deutsch-französischen Krieg. Am 18. März 1871 wirkte er an der Kaiserproklamation mit und war durch die Reichsverfassung Bundesgenosse (nicht Untertan) des Kaisers und Königs von Preußen, ausgestattet mit besonderen Souveränitätsrechten.