Welfen und Staufer II
(Bezieht sich auf "Welfen und Staufer" vor 2006)

„FAQ“ Fragen von Spielern und Antworten des Autors

Offensichtliche Fehler im Regelwerk sind in den Errata korrigiert. Bei den hier aufgegriffenen Fragen handelt es sich einerseits um eher seltene Spezialfälle, die nicht eindeutig geregelt sind und andererseits um Mißverständnisse, die sich aus dem Regelwerk ergeben haben. In einigen Fällen werden experimentierfreudigen Spielern Alternativregeln vorgeschlagen.

Die Fragen und Antworten entstammen Briefen und Mails. Sie werden hier entsprechend der Gliederung der Spielregel vorgestellt.


4 Spielablauf/ Reihenfolge der Spielschritte

Frage: Wie beginnt das Spiel eigentlich? Müssen alle Adligen und Kleriker zunächst pilgern, bevor sie ins Spiel kommen? (Spielschritt 1 in jeder Spielphase)
Antwort: Bei Spielbeginn auf keinen Fall und später nur dann, wenn es Pilger oder Gefangene gibt.
Terminologie: Jeder Spielzug besteht aus zwei Spielphasen, der Spielphase Staufer und der Spielphase Welfen.
Jede Spielphase besteht aus bis zu 5 Spielschritten.
Im ersten Spielzug kommt es nur zu den Spielschritten 2, eventuell 3 und wahrscheinlich 5.


5.2.1 Flußübergänge(Brücken)

Frage: „Auf Seite 9 der Spielregel wird für das Überqueren einer Brücke, die nicht im Straßenverlauf liegt (z.B. Wien) angegeben, daß dies wie die Benutzung einer Straße gewertet wird. Wie ist das zu verstehen? Wenn sich ein Spielstein in Wien befindet und er die Brücke benutzt zählt das dann also nicht als herkömmliche Feldbewegung? Dürfte der Spielstein dann auf die Straße oberhalb von Linz ziehen und dann weiter auf dieser Straße z.B. über Budweis nach Prag? Wenn das möglich ist könnte man ja von Wien aus so den Umweg über Steyr und Linz sparen?“
Antwort: Nein! Die „Straße“ endet mit der Brücke am linken (= nördlichen) Donauufer. Der Spielstein darf in diesem Zug nicht mehr bewegt werden. Anders in der Gegenrichtung. Ein Adliger/Kleriker betritt die Brücke nach Wien und kann –Beherrschung oder Erlaubnis vorausgesetzt - die Bewegung in einem Zug auf einer der Straßen z.B. von Wien über Wiener Neustadt, Wartenstein, Graz usw. fortsetzen.

Frage: Flußübergänge, die von einem Gründungsort ausgehen (z.B. Nijmwegen, Heidelberg, Wimpfen) sind noch nicht befestigt. Dort kann der Fluß nicht passiert werden, bis die Stadt gegründet ist.
Wie ist es aber bei einem Flußübergang, der auf der einen Seite von einer Burg oder Stadt kontrolliert wird, der aber ein Gründungsort auf der anderen Flußseite direkt gegenüber liegt. Kann der Übergang benutzt werden?.
Beispiele: der Rheinübergang bei Kaiserswerth und der Moselübergang bei Koblenz:
Antwort: Man darf z. B. von Kaiserswerth aus passieren, muß aber einmal für unsichere Straße am Gründungsort ( Erfolg bei 2-6) würfeln. Bei 1 muß der Spielstein auf dem jenseitigen Ufer bleiben. Von der anderen Seite aus muß man zweimal um Passage bitten, zunächst am Gründungsort Neuss, dann in Kaiserswerth.

Frage: Kann die Saale bei Wettin überquert werden, wenn die Burg zerstört ist?
Antwort: Nein. Solange eine Festung mit Flußübergang zerstört ist, kann der Fluß dort nicht passiert werden.


Zur Bewegung in den Alpen

5.2.2 Besonderheit: Bewegung im Hochgebirge

und

5.2.3 Alpenpässe

Frage: Um über einen Alpenpass zu ziehen (von der Zinnenseite aus) muß um Passage gebeten werden, wenn die beherrschende Festung oder Stadt neutral ist. Muß man dann erneut um Passage bitten, wenn man dann die Festung/Stadt selber durchqueren möchte, oder ist dies im ersten Würfelwurf schon mit enthalten?
Antwort: Ein Würfelwurf reicht aus. Die Adligen/Kleriker bitten nicht eine Festung sondern den (neutralen) Herren einer Burg/Stadt um Passage. Wird die Passage erlaubt, darf man auch den einer Burg/Stadt zugeordneten Alpenpaß überqueren.

Frage: Sie sagten, dass bei der Passage über einen Alpenpass von der Zinnenseite aus ein Würfelwurf genügt, um sowohl den Paß als auch die bewachende Festung/Stadt selber zu durchqueren. Kommt man nun aber aus der anderen Richtung auf diese Festung/Stadt zu bedarf es ja eigentlich auch eines Wurfes um die neutrale Stadt/Festung zu passieren. Den örtlich folgenden Paß darf man nun von der Torseite aus ja „umsonst“ passieren.
Das bedeutet, dass es dann ja gar keinen Unterschied macht von welcher Seite aus man den Paß letztenendes passieren will: Jedesmal wäre ein Würfelwurf auszuführen!
Oder muß man, wenn man (torseitig her kommend) durch die Festung/Stadt ziehen will, die auf der Torseite des Passes liegt gar nicht mehr Würfeln; das wäre aber inkonsequent gegenüber den anderen Regeln (für das normale Straßensystem). Wie ist in dieser Frage zu verfahren?
Antwort: Es ist schon richtig, daß es hinsichtlich der neutralen Festungen (Burgen/Städte) nicht bedeutend ist, nach welcher Seite ein Paß passiert werden kann. Es muß in jedem Fall um Erlaubnis gefragt werden.

Der Unterschied wird dann entscheidend, wenn die Festung (neutral oder gegnerisch) angegriffen werden soll. Das geht nur von der Torseite aus.


Besonderheiten einzelner Alpenpässe

Frage: Gehört der Pass Katschberg zu Lienz (K/L 9/10)?
Antwort: Die Zugehörigkeit von Katschberg ist nicht eindeutig definiert, weil der Pass von Süden erreicht werden kann. Für das Spiel heißt das: Es kann nicht um Passage gebeten werden.

Anmerkung: Es ging darum, alle im 12. Jahrhundert benutzten Alpenpässe in der Karte zu berücksichtigen. Katschberg hätte Mauterndorf zugeordnet werden können, dann hätte allerdings der Erzbischof von Salzburg den Gründungsort nie erreichen können.

Frage: Eine Spielfigur, die aus Mauterndorf kommt und nach Süden über den Katschbergpass möchte, kann niemanden um Passage bitten das heißt dann, daß man ohne zu Würfeln passieren darf – richtig?
Antwort: Nein: Der Paß ist von Norden her unpassierbar.

Oder: Sie führen eine Hausregel ein, derzufolge die im Straßenverlauf nächsten Festungen (Lienz oder Klagenfurt oder Villach) gefragt werden dürfen.

Frage: Gehört der Pass Phyrn zu Steyer, obwohl dieser Ort nicht mehr selber in den Alpen liegt?“
Antwort: Ja! Mit der Erlaubnis von Steyr darf man von Süden den Phyrn passieren. Von Norden aus ist es möglich, südlich von Steyr die Straße zu betreten und den Phyrn in Richtung Süden zu überqueren.

Frage: „Laibach zählt nicht mehr zur 4. Alpenzone, da die verbindenden Straßen nicht nur in den Alpen verlaufen – richtig?“
Antwort: Ja!


6.1 Die Stärke der Spielsteine

(S. 11 Verstärkung durch Festungen für Welfen/Stauferfiguren )

Frage: Wenn sich ein Staufer/Welfe entscheidet, eine Familienfestung, die auf seiner Karte vermerkt ist, zu einer Stadt auszubauen, wie ist das dann mit der Unterstützung dieser neu gegründeten Stadt? Wenn eine gegründete Stadt nur den Gründer unterstützt, dann werden ja die Familienmitglieder, die vorher durch die Festung profitieren konnten, wenn sie alleine im selben Bewegfeld waren, nun nicht mehr unterstützt? Ist das richtig?
Antwort: Zu Städten ausgebaute Familienfestungen der Staufer/Welfen verstärken wie die auf Gründungsorten gegründeten Städte das Familienmitglied, das sich allein im selben Bewegfeld befindet..


Stadtgründung/Eroberung Die Macht eines Adligen/Klerikers in einem Gebiet

Frage: Ist eine neutrale Festung/Stadt/Großstadt erobert worden bzw. ist eine Stadtgründung gelungen, erhält man dann auch die jeweiligen Machtpunkte als Unterstützung bei weiteren Konflikten/Stadtgründungen? Und wenn ja, gelten diese dann wie die Familiensitze der Staufer/Welfen für jedes Familienmitglied, wenn es sich in der entsprechenden Bewegzone aufhält?
Antwort: Nein! Zusätzliche Machtpunkte erhält nur ein Gründer für neu gegründete Städte.

Frage: Nur der Gründer einer Stadt selber erhält die 200 Machtpunkte für die gegründete Stadt (also z.B. kann ich mit dem (Stammes-)Herzog von Schwaben (Friedrich; Karte 1) überall in Schwaben Städte gründen, aber nur er erhält die Unterstützung und nicht seine „Familienmitglieder“ Barbarossa oder Konrad III, sollten sie sich einmal dort ohne Friedrich aufhalten? Das heißt, eine durch den Stammesherzog gegründete Stadt hat nicht den gleichen Status wie eine Festung/Stadt mit dem Stauferwappen – richtig?).
Antwort: Nein! Für die neu gegründeten Städte der Welfen und Staufer gilt innerhalb der Familie dieselbe Regel wie bezüglich der schon 1137 vorhandenen Burgen/Städte

Frage: Und für besetzte Städte/Festungen gibt es überhaupt keine Machtpunkte – richtig?
Antwort: Ja!
Begründung: Die einzelnen Adligen und Kleriker im 12. Jahrhundert konnten nicht in jedem Gebiet ihre Macht in derselben Weise und in demselben Ausmaß entfalten. Das Ausmaß ihrer militärischen und politischen Macht (die im Spiel in Machtpunkten ausgedrückt wird) war an ein Gebiet gebunden.
In „Welfen und Staufer I“ hatten viele Adlige/Kleriker unterschiedliche Regionalstärken, bezogen auf Herzogtümer, Markgrafschaften oder Stammesgebiete, die auf den Karten angegeben waren.
Das war unübersichtlicher und begünstigte Spieler, die das Spielmaterial genau kannten noch mehr, als das ohnehin der Fall ist. Außerdem konnte der Ausbau eines Gebietes, dargestellt durch Stadtgründungen, keine Berücksichtigung finden.
In Welfen und Staufer II wird diese regionale Stärke durch die eigenen Festungen (= Burgen oder Städte) in einem Gebiet (Bewegfeld) abgebildet. Sie kann durch Landesausbau (Stadtgründungen) verstärkt werden. Wenn eine Verstärkung auch durch eroberte und besetzte Festungen erfolgen könnte, würde es zu „Machtexplosionen“ und uneinnehmbaren Positionen führen, die für das 12 Jahrhundert in Mitteleuropa gerade nicht möglich waren und deshalb in einem Geschichtsspiel auch nicht abgebildet werden dürfen. Dabei muß man sich klar machen, daß zwar nahezu alle Städte (nördlich der Alpen) zumindest der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts auf dem Spielplan dargestellt sind, aber nur ein Bruchteil der Burgen.


6.2 Kämpfe

Frage: „Schließlich noch eine generelle Frage zu der Bewegungs- und Aktionsphase: Darf ein Spielstein gezogen werden, dann aber vor Ausführen der Aktion noch ein oder mehrere andere Spielsteine gezogen werden, oder muß die Aktion unmittelbar nach der Bewegung erfolgen?
Mann könnte so mehrere Spielsteine in ein und das selbe Bewegfeld ziehen und dann erst gemeinsam ein Ziel angreifen (als Aktion jedes einzelnen Spielsteines) oder ist das nicht möglich?“
Antwort: Das ist nicht möglich. Die Adligen/Kleriker müssen zuvor zu einem Pulk zusammengefaßt werden, um gemeinsam kämpfen zu können.

Frage: In der Regel (Abschnitt 6.2 Kämpfe) heißt es: „Ein oder mehrere Spielsteine einer Partei, die sich in demselben Feld befinden, können eine beliebige gegnerische oder neutrale Festung oder einen gegnerischen Spielstein angreifen“.
Bedeutet das, dass sie gemeinsam (kombinierte Machtpunkte) angreifen können, obwohl sie nicht einem Pulk zugeordnet sind?
Nach Ihrer letzten Mail und Beantwortung der dortigen Fragen kann man diese Frage ja eigentlich nur verneinen. Eine kleine Änderung des Regeltextes wäre deswegen an dieser Stelle hilfreich, denn der Text ist sonst sehr zweideutig.
Man könnte sich sonst ja vorstellen, dass die Adligen/Kleriker gemeinsam ein Ziel angreifen könnten ohne dabei auf die Unterstützung ihrer jeweiligen Festungen/Städte zu verzichten, die sie ja in einem Pulk sonst verlieren würden.

Antwort: Die Formulierung in 6.2 Kämpfe „Ein oder mehrere Spielsteine einer Partei, die sich in demselben Feld befinden, können eine beliebige gegnerische oder neutrale Festung oder einen gegnerischen Spielstein angreifen“ ist mißverständlich. Alle Spielsteine, egal in welchem Bewegfeld dürfen beliebige neutrale Festungen oder beliebige gegnerische Spielsteine oder Festungen angreifen. Es ist auch möglich, daß dieselbe Festung, derselbe gegnerische Spielstein, im selben Spielzug nacheinander von mehreren Spielsteinen angegriffen wird.
Die Kräfte dürfen aber nur in derselben Aktion zusammen kämpfen, wenn sich die Adligen / Kleriker im selben Pulk befinden.

Hinweis: Die 1200 Machtpunkte starken Adligen Kleriker, die als Gefolge zur Krönung zum deutschen König nach Aachen oder die Adligen/Kleriker, die zur Kaiserkrönung nach Rom ziehen, müssen nicht in einem Pulk zusammengefaßt werden. Wenn sie aber in Kämpfe verwickelt werden, kämpfen nur die in einem Pulk zusammengefaßten Adligen/Kleriker auch gemeinsam.


6.4 Stadtgründung

Frage: „Um eine Stadtgründung durchzuführen, muß man dazu auf die Stadt draufziehen, oder genügt es im selben Bewegfeld zu sein?
Und wie ist das in den Alpen, wo es keine Bewegfelder in diesem Sinne gibt? Darf z.B. der Graf von Albon (57) direkt aus Grenoble (M2) die Stadt Briancon (M3) gründen, oder muß man sich zuerst auf die Straße unmittelbar vor dem Gründungsort begeben.“
Antwort: Der Gründer muß sich am Gründungsort befinden, also in dem Feld, in dem sich der Gründungsort befindet. In den Alpen muß sich der Gründer auf dem Straßenabschnitt befinden, auf dem er den Gründungsort erreichen kann (d.h. es darf keine Festung zwischen dem Gründungsort und dem Spielstein des Gründers liegen.)

Frage: In der Regel steht (Seite 14; 6.4 Stadtgründung (Kleingedrucktes): „...Eine Spielfigur darf in einem Spielzug nicht zwei Gründungsprojekte verfolgen!...“. Das würde ja sonst heißen, dass sie zwei Aktionen hätte! Oder ist damit gemeint, dass man als Spieler insgesamt nur eine Stadtgründung pro Spielzug durchführen darf (wäre aber ein bisschen wenig)?
Antwort: Nein. Jeder Spieler kann im selben Spielzug mit mehreren Figuren Stadtgründungen versuchen. Ein Adliger /Kleriker mit 600 Machtpunkten darf für ein gescheitertes Stadtgründungsprojekt noch einmal würfeln aber nicht, nachdem die erste Gründung gelungen ist, eine zweite Stadtgründung an einem anderen Ort im selben Bewegfeld versuchen.


9. Schicksal, Nachfolge, Pilgerfahrt und Gefangenschaft

Schicksal

Frage: Was bedeutet die Bezeichnung „Würfel W6“?
Antwort: Gemeint ist ein geometrischer Würfel mit den Zahlenwerten von 1 bis 6. Unter Spielern werden auch geometrische Körper mit z.B. vier, acht oder zwölf Flächen als „Würfel“ bezeichnet (Das ist eine Übernahme aus dem Englischen, wo dieses begriffliche Problem nicht entsteht, denn „die“ und „cube“ bezeichnen Verschiedenes. Ein deutscher Begriff, der alle regelmäßigen „Mehrflächler“, die zum Spielen verwendet werden können bezeichnet fehlt und alle diese geometrischen Körper werden als „Würfel“ bezeichnet, „W4“, „W6“, W8“ usw.)

Nachfolge

Frage: „Wenn ein Welfe/Staufer stirbt, steht in der Regel, dass seine „Karte“ an ein anderes Familienmitglied übergeben und sein Spielstein komplett aus dem Spiel genommen wird. Welche Privilegien erhält dieser „Erbe“ denn dann? Bekommt er wirklich die kompletten Titel, Städte, Gründungsrechte, Abstimmungsrechte bei der Königswahl und alle Machtpunkte?
Stirbt z.B. bei den Staufern Friederich (Karte 1) und Konrad der Dritte wird als „Erbe“ bestimmt, ist er dann auch Herzog von Schwaben und darf als Stammesherzog überall in Schwaben sein Stadtgründungsrecht ausüben? Bekommt er tatsächlich noch die 600 Machtpunkte von Friedrich dazu (Er wäre dann eine sehr mächtige Karte)?

Antwort: Ja. Die auf den Karten aufgedruckten Lehnsrechte waren bereits bis zum 12. Jahrhundert de facto erblich geworden. Natürlich kann dadurch eine sehr starke Figur entstehen. Ein zweifelhafter Vorteil, denn auch die starke Figur kann nur eine Aktion je Zug ausführen. Ein Spieler, dem eine Welfen/Stauferfigur verloren gegangen ist, ist dadurch in Nachteil geraten, weil er erheblich vorsichtiger agieren muß, denn auch die mächtigste Figur hat, wenn sie in Kampfhandlungen verwickelt ist, ein Schicksalsrisiko. Es empfiehlt sich in den meisten Fällen, Friedrich Barbarossa oder Heinrich den Löwen als Erben einzusetzen.


10. Wahl und Krönung

Frage: Nachdem ein König gewählt wurde, muß er mit einem Gefolge (1200 Machtpunkte) nach Aachen ziehen. Was passiert, wenn auf diesem Weg die Machtpunkte unter 1200 fallen? darf sich der Troß dann nicht mehr bewegen bzw. Aachen nicht mehr betreten?
Antwort: Wenn die Machtpunktezahl des Gefolges des gewählten Königs unter 1200 fällt, hat er nicht mehr das Recht, auf seinem Weg zur Krönung nach Aachen Reichsstädte und Reichsburgen (kampflos) zu passieren und freien Zugang zur Krönungsstadt zu erhalten.

Frage: Nach der erfolgreichen Wahl zum König in einer Frankenstadt müssen die 1200 Machtpunkte für den Zug nach Aachen in einem einzigen Pulk vereinigt sein - richtig?
Antwort: Nein.

Frage: Darf der Gegner nach der Wahl meines Kandidaten zum König in seiner Runde eine eigene Stadt zur "Wahlstadt" ernennen oder muß er in die selbe Stadt reisen, in der mein König gewählt wurde?
Antwort: Jede Wahl in einer Stadt im Stammesgebiet der Franken verleiht die notwendige Legitimität um die Königskrönung zu versuchen.

Frage: Muß er nicht in die gleiche Stadt, wie ist das dann mit dem Königsfrieden? Gilt der dann in meiner Runde für seine Wahlstadt auch noch? (Es gibt ja nur einen Stein).
Antwort: Gilt. Den fehlenden Stein muß man sich denken.

Frage: In der Regel steht, dass ich das Spiel gewinne, wenn ich nach erfolgreicher Königswahl eine durchgängige Straßenverbindung in das Bewegfeld, in welchem Aachen liegt, besitze.
Gilt das auch, wenn ich keine 1200 Machtpunkte vereinigen kann?
Antwort: Nein. Es müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Regel ist spielverkürzend und entspricht zugleich den historischen Gegebenheiten, daß in sehr vielen Fällen zwischen Wahl und Krönung nur ein kurzer Zeitabschnitt lag.
(Aachen könnte ja neutral bzw. sogar in Feindeshand sein)
Antwort: Aachen ist entweder (1.) neutral oder (2.) zerstört oder (3.) von Welfen oder (4.) von Staufern besetzt.

Ein Welfe mit einem 1200 MP mächtigen Gefolge kann in den Fällen (1.), (2.) und (3.) von dieser spielverkürzenden Regel profitieren, ein Staufer mit einem 1200 MP mächtigen Gefolge in den Fällen (1.), (2.) und (4.).

Frage: Ist Aachen in Feindeshand, muß ich es dann vorher erobern wenn ich die 1200 Punkte nicht habe?
Antwort: Ein vom Gegenspieler besetztes Aachen muß in jedem Fall erobert werden. Ohne 1200 MP Gefolge ist eine Krönung nicht möglich, auch wenn sich der gewählte König in Aachen befindet.


Zusatzregel L Verfeindete Adlige und Kleriker

Frage: Wird nach dieser Zusatzregel ein verfeindeter Adliger/Kleriker anstatt eine Karte des neutralen Stapels gewählt, wann kommt diese Karte ins Spiel? In der Erklärungsphase des Spielers oder sofort, so daß man noch Aktionen ausführen darf?
Antwort: Der Adlige/Kleriker wird sofort eingesetzt und kann auch sofort bewegt werden und eine Aktion ausführen.

Frage: Wann darf dann der Gegenspieler seine Karte ins Spiel bringen? Erst in seiner eigenen Erklärungsphase?
Antwort: Der Adlige/Kleriker wird sofort eingesetzt, kann angegriffen werden und kann im nächsten Spielschritt 2 des Gegenspielers agieren.



Wenn Ihre Frage hier nicht behandelt ist, wenden Sie sich bitte mit einer E-Mail an kuhlmann-geschichtsspiele@t-online.de.


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