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Hausregeln

Hausregeln für „Konradin oder Interregnum“

1.     Bewegung und Aktion oder Aktion und Bewegung, die Reihenfolge ist beliebig. (Auch Bewegung-Aktion-Bewegung oder Gruppierung-Aktion-Bewegung, Bewegung-Aktion-Gruppierung oder Gruppierung-Aktion-Gruppierung für schnelle Pulks ist erlaubt.)

2.     Modifikation Regel 2.1.2:           Es dürfen drei Pulks aufgestellt werden. Reserve wird auf dem Pulkblatt dargestellt.

3.     Modifikation Zusatzregel U:      Schneller Pulk bedeutet auf je 50 Ritter in einem Pulk ohne Söldner ist mindestens ein Heerführer zugeteilt.

4.     Zur Spielplankarte: Festungen mit Brücken über zwei Flüsse dürfen ohne zusätzlichen Bewegungspunkt passiert werden.

(Bsp. Vom Feld WES (Werra - Saale) über Münden nach REWE (Rhein-Weser) kostet künftig nur einen Bewegungspunkt. Ebenso gilt das entsprechend für Duisburg, Koblenz, Mainz, Lyon, Passau und Salzburg).

Eine Erlaubnis zur Passage gilt für alle Brücken dieser Stadt. Allerdings muss die Bewegung in einem Schritt ohne Unterbrechung durchgeführt werden.

5.     Modifikation Regeln 4.6.1 "Schicksalswurf"und 9.5 "Nachfolge")      Stirbt einer der Heerführer wird zunächst verfahren wie bisher (Falls er verheiratet war oder ein kirchliches Amt hatte, wird über die mögliche Fortsetzung des Bündnisses entschieden.)

Aber: Der Personenstein wird nicht aus dem Spiel entfernt sondern sofort verdeckt in das Feld Klerikerausbildung gelegt. Falls er noch eine Heiratskarte hat, wird diese sofort abgegeben. Eintragung im Personenfeld über Heirat resp. Klerikerämter werden radiert.

Sobald in einem Monat das Feld 1 der Klerikerausbildung frei bleibt, wird dieser Stein dort eingesetzt und umgedreht.

Diese Regel gilt für die fünf männlichen Personensteine einer Farbe, nicht für Schwiegersöhne.

 

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