2./3. März 1848 Recht auf Arbeit - Nationalwerkstätten

Der neuen Regierung gehörte auch der Sozialist Louis Blanc an. Die II. Republik entsprach den Forderungen der Sozialisten und proklamierte das „Recht auf Arbeit“(25. Februar). Da unter Marktbedingungen nicht jeder Arbeit finden konnte, wurden „Nationalwerkstätten“ eingerichtet, in denen jeder der wollte eine bezahlte Arbeit zugewiesen bekommen sollte. Die Nationalwerkstätten sollten von den Arbeitern selbst verwaltet werden. Die Kosten sollte der Staat tragen.

Zunächst wurden Nationalwerkstätten (atelier nationaux) nur für einen Teil der arbeitslosen Facharbeiter in der Hauptstadt eingerichtet.

Per Gesetz wurde der Arbeitstag begrenzt. Der Unterschied, der in dieser Hinsicht zwischen der Hauptstadt Paris und der Provinz gemacht wurde, erscheint absurd und ungerecht, entsprach aber einer Vorstellung, daß es ein erhebliches kulturelles und zivilisatorisches Gefälle1 von der Hauptstadt zur Provinz gebe und daß es selbstverständlich ein Privileg für die Hauptstädter geben müsse, die in den Straßenkämpfen der Revolution Leib und Leben eingesetzt hatten. Nach den Juni-Ereignissen wurde die Grenze der Arbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag festgelegt.

1Dem entsprach in gewissem Maße auch die Alphabetisierung im ländlichen Raum. Nur im nördlichen Drittel Frankreichs waren mehr als 50 % der Menschen alphabetisiert. Im Vergleich dazu waren die Bildungsverhältnisse in Deutschland (wir sprechen von einer Zeit lange vor der Pisa-Bildungsstudie) erheblich weiter entwickelt. 1848 war in Frankreich die Durchsetzung der allgemeinen Schulpflicht noch ein politisches Thema.

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Gerhard-Hermann Kuhlmann 25.11.2004 (Version 1.0)